Am 12. Juli hat der Kantonsrat – gegen den ursprünglichen Antrag der Regierung – beschlossen, die Kapitalsteuer faktisch abzuschaffen. Künftig sollen alle Firmen die auf ihrem Ertrag entrichtete Gewinnsteuer mit der geschuldeten Kapitalsteuer verrechnen können. Damit wird die Kapitalsteuer faktisch abgeschafft: Berechnungen zeigen, dass bereits eine Rendite von 0.94% auf dem steuerbaren Kapital genügt, damit die Kapitalsteuer vollständig entfällt. Von der Massnahme würden also praktisch alle juristischen Personen profitieren, die Gewinne erzielen.
Gegen die Steuerreform läuft bereits die Unterschriftensammlung für das Volksreferendum von AL und Grünen. Zwei Hauptgründe sprechen für den Antrag von AL, Grünen und SP zusätzlich das Gemeindereferendum zu ergreifen:
- Die Stadt Zürich ist Hauptleittragende der Unternehmenssteuer-Reform: Bereits 2005 wurde die Kapitalsteuer für die juristischen Personen halbiert, was für die Stadt Zürich empfindliche steuerliche Einbussen brachte. Drei Viertel aller Kapitalsteuern zahlen Firmen in der Stadt Zürich. Die Stadt würde 40 – 46 Millionen Franken oder 3 Steuerprozente verlieren.
- Hauptprofiteure sind Banken, Versicherungen und Grossfirmen: Befürworter verkaufen die Reform als KMU-Entlastung. Tatsache ist, dass die Kapitalsteuer sehr niedrig ist: auf 100‘000 Franken Kapital bezahlt eine Firma gerade mal 164 Franken Steuern. Profiteure sind in erster Linie kapital- und ertragsstarke Firmen. In der Stadt Zürich erzielen 618 oder gut 2% aller juristischen Personen einen Gewinn von mindestens 1 Million Franken: sie würden von 90 Prozent der Entlastung profitieren.
Beschlussantrag von AL, Grünen und SP