Für die AL handelt es sich beim Passus, wonach die Pflegebedürftigen für stationäre oder ambulante Leistungen den maximalen vom Bund vorgesehenen Beitrag bezahlen müssen, um den eigentlichen Schicksalsartikel im neuen Gesetz. Die AL fordert hier eine bedeutende, sozialpolitische Nachbesserung.
Zu dieser Kostenverschiebung zulasten der PatientInnen kommt weiter hinzu, dass die öffentliche Hand grundsätzlich keine Beiträge an die sogenannte Hotellerie mehr leisten wird. Die Kosten für Franchisen und Selbstbehalt werden die LeistungsbezügerInnen ebenfalls weiterhin zu tragen haben.
Sozialpolitisch stossend ist zudem, dass einzelne Gemeinden die Hotelleriekosten subventionieren können. Mit dieser Regelung wird die Dienstleistungsschere zwischen armen und reichen Gemeinden weiter aufgehen.
Die AL stösst sich weiter an einem allfällig rigidem Benchmarking. Der harte Kostenwettbewerb zwischen den kommunalen Leistungserbringern droht so zulasten der Qualität zu gehen.
Fraglich ist schliesslich, ob mit der maximal zulässigen Kostenüberwälzung auf die PatientInnen im Spitex-Bereich der hehre Grundsatz “ambulant vor stationär” tatsächlich verwirklicht werden kann.