Die NZZ berichtete am 3. April gestützt auf einen kommunizierten Beschluss des Regierungsrates, dass die ZWZ mindestens 15 ihrer 175 Stellen streichen werde. Der Stellenabbau werde notwendig infolge der Inbetriebnahme einer Schmutzwäschesortier- und Speicheranlage, welche die ZWZ für 2,6 Millionen Franken gekauft habe. Laut VPOD wurde das Personal nicht über die Restrukturierung bzw. Entlassungen informiert.
Im Weiteren berichtet der Artikel von einer allfälligen Privatisierung der ZWZ: Es steht, vermutlich mit Blick auf KR-Nr. 9/2005 zu lesen, der Regierungsrat werde «in Kürze» entscheiden, wie es mit der Zentralwäscherei weitergehe. Ob die Investitionen in die Anlage und in den Anbau bei einem Verkauf der ZWZ vollständig vom Käufer bezahlt würden, sei noch nicht klar. Der Bericht der NZZ lässt nur einen Schluss zu: Der Regierungsrat trimmt die ZWZ fit für den Verkauf.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen.
- Trifft es zu, dass es im ZWZ zu einer Massenentlassung gem. § 16c der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz kommt bzw. gekommen ist? Wie viele Personen und Personaleinheiten sind davon betroffen?
- Falls mehr als fünf Personen von einer Kündigung betroffen sind: Wurden das Personal informiert und die Personalverbände beigezogen?
- Wird ein Sozialplan gem. §§16d und 16e der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz erarbeitet? Welche Massnahmen und Begleitangebote umfasst der allfällige Sozialplan?
- Trifft es zu, dass der Regierungsrat den allfälligen Verkauf der ZWZ ins Auge fasst?
- Unter welchen Voraussetzungen sollte gegebenenfalls dieser Verkauf erfolgen?
- Welche Auswirkung hätte eine allfällige Privatisierung der ZWZ auf die Versorgung der (beitragsberechtigten) Zürcher Spitäler mit sauberer und keimfreier Wäsche?
- Kann davon ausgegangen werden, dass gestützt auf §§ 38 lit. h und 98 Abs. 2 der Kantonsverfassung eine allfällige Privatisierung einer gesetzlichen Grundlage bedarf?