Mit Entscheid vom 17. März hat das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde der fünf Gemeinderäte Scherr (AL), Girod (Grüne), Schönbächler (CVP), Rabelbauer (EVP) und Zimmermann (SP) gegen den 90-Mio-Kredit für den Um- und Ausbau der Hardbrücke an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich damit vor einem allfälligen Gang nach Lausanne zunächst eine unabhängige Gerichtsinstanz im Kanton mit dem umstrittenen Kredit befassen muss.
Am 2. April hat der Stadtrat bekanntgegeben, Sofortmassnahmen zur Entlastung gewisser Teile der Hardbrücke zu ergreifen.
Medienmitteilung
Bundesgerichtsentscheid Stellungnahme zu Sofortmassnahmen
Stimmrechtsrekurs Hardbrücke: Peinliche Schlappe für Regierungsrat
Mit Entscheid vom 17. März hat das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde der fünf Gemeinderäte Scherr (AL), Girod (Grüne), Schönbächler (CVP), Rabelbauer (EVP) und Zimmermann (SP) gegen den 90-Mio-Kredit für den Um- und Ausbau der Hardbrücke an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich damit vor einem allfälligen Gang nach Lausanne zunächst […]