Das AL-Programm für zahlbare Wohnungen
Die Hälfte der 200’000 Stadtzürcher Haushalte verfügt über ein Haushalteinkommen unter 6000 Franken. Sie sind auf Wohnungen angewiesen, die zwischen 1200 und 1800 Franken kosten. Die Erfahrung zeigt, dass der „freie Markt“ und die Bauwirtschaft die Bedürfnisse dieser Menschen nicht befriedigen können. Langjährige Bewohnerinnen und Bewohner müssen wegen Kündigungen und hohen Mieten an den Stadtrand ziehen oder werden aus der Stadt vertrieben. Andere belasten ihr Haushaltbudget wegen den hohen Marktmieten derart stark, dass nur noch wenig Spielraum für Bildung und Leben besteht.
Die Zürcherinnen und Zürcher sind Opfer eines viel zu wenig regulierten Immobilien- und Mietmarkts, dessen Akteure zu den grossen Krisengewinnern zählen. Eigentümer dürfen Menschen aus ihrer Wohnung werfen, nur um eine höhere Miete zu kassieren. Und sie dürfen bei Neuvermietungen massiv höhere Mietzinse verlangen. Der in der Verfassung versprochene Schutz der Mieterinnen und Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen ist in Zürich nicht mehr gewährleistet.
Die Stadt hätte schon lange etwas gegen die stossenden Ungerechtigkeiten auf dem Wohnungsmarkt unternehmen müssen (und können). Doch der Stadtrat, angeführt von Elmar Ledergerber und Katrin Martelli, hat in den den letzten zwölf Jahren gehandelt, als wäre er die Marketingabteilung der “Greater Zurich Holding”. Die AL hat diese zynische Standortpolitik noch nie unterstützet. Wir haben mit zahlreichen Vorstössen im Gemeinderat und mit den Referenden gegen den Gestaltungsplan Stadtraum HB, die Neufrankenschneise und die Umzonung des Zollfreilagers Gegensteuer gegeben. Heute verlangen wir einen klaren Kurswechsel.
Die Behauptung, der Stadtrat habe keine Mittel in der Hand, um den städtischen Immobilienmarkt zu regulieren, ist falsch. Das zeigt unser Programm für zahlbare Wohnungen. Unsere Forderungen:
Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen: Grundeigentümer sind wie in der Stadt Zug zu verpflichten, ein Drittel der neu erstellten Wohnfläche für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu reservieren.
Keine spekulative Immobilienpolitik staatlicher und halbstaatlicher Organisationen: SBB, Kanton, VBS, Pensionskassen von Stadt und Kanton Zürich sind zu verpflichten, ihr Bauland und die direkt oder indirekt über ihre Stiftungen kontrollierten Immobilien ohne spekulative Aufwertung zu bewirtschaften.
Bauland für Alterswohnungen: die Möglichkeiten des Planungs- und Baugesetzes sind voll auszuschöpfen, um in den Quartieren geeignetes Bauland für Alterswohnungen und Alterssiedlungen bereitzustellen.
Schluss mit Zweckentfremdung: Zweitwohnungen, Business-Apartments und Hotelnutzungen dürfen nicht mehr an den im Zonenplan festgelegten Wohnanteil angerechnet werden.
Familienwohnungen unter 2‘000 Franken: mit Beschränkungen von Wohnungsgrösse und Ausbaustandards, strikter Kostenkontrolle bei Neubauten und gezielten Beiträgen aus den Fonds zur Wohnbauförderung und für energetische Sanierungen soll im gemeinnützigen Wohnungsbau dafür gesorgt werden, das Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu erhöhen und neue Familienwohnungen mit Mieten bis 2000 Franken zu bauen;
Keine Liegenschaftsaufwertungen bei gemeinnützigen Bauträgern: bei Vergabe und Erneuerung von Baurechten an Genossenschaften und der Bewirtschaftung der Wohnungen der Stadt und ihrer Wohnbau-Stiftungen sind die Mieten dauerhaft auf Grundlage der historischen Land- und Baukosten zu berechnen.
JA zur von der AL mitlancierten Initiative „Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume“: auch die 2‘600 städtischen Wohnungen in Fiskalliegenschaften, vor allem in der Altstadt, sollen auf Basis der reinen Kostenmiete, ohne die vom Kanton diktierte Liegenschaftsaufwertung bewirtschaftet werden (Abstimmung im Juni 2010).
Stopp für Leerkündigungen: der Stadtrat muss seine guten Beziehungen zu grossen Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienkonzernen nutzen, damit Sanierungen künftig ohne Kündigungen und mit tragbaren Mietzinsanpassungen für AltmieterInnen durchgeführt werden.
Nachhaltige Erneuerungspolitik: energetische Sanierungen sollen nicht zu einer massiven Erhöhung des Wohnflächenkonsums pro Person und zur Vertreibung von AltmieterInnen führen. Fördermittel dürfen nur an Eigentümer ausgerichtet werden, die sich verpflichten, diese dauerhaft zur Vergünstigung der Mieten einzusetzen.
Weniger Ersatzneubauten bei Genossenschaften: mit planerischen Massnahmen zur Bereitstellung von Bauland in den zentralen Quartieren sollen die Genossenschaften in die Lage versetzt werden, die Erneuerung ihres Wohnungsbestands ohne oder mit bedeutend weniger Ersatzneubauten zu realisieren.
Neue städtische Wohnsiedlungen: neben den geplanten Überbauungen Kronenwiese und Hornbach sind in den nächsten vier Jahren weitere neue kommunale Wohnsiedlungen zu planen (u.a. Leutschenbach, bei Busgarage Hardau, Escher-Wyss-Areal nach einer Depot-Verlegung ); Verzicht auf weitere Ersatzneubauten.
Bezahlbare Gewerberäume: statt Designergeschäfte und hochrentabler Gewerbebetriebe zu fördern, soll die Stadt vermehrt Räume für gewerbliche Unternehmen beschaffen und zur Verfügung stellen, die die hohen Bodenpreise nicht mehr bezahlen können.
Neuorientierung der PWG: Die städtische Stiftung für preisgünstige Wohn- und Gewerberäume (PWG) muss sich auf ihren statutarischen Auftrag, preiswerten Wohn- und Gewerberaum zu erhalten und zu schaffen, zurückbesinnen und auf Aufwertungsprojekte in den Boomquartieren verzichten.
Durchsetzung der städtischen Vermietungsgrundsätze: MieterInnen, die die Belegungs- und Einkommensvorgaben der Vermietungsgrundsätze nicht mehr erfüllen, sollen mit attraktiven Angeboten zu einem Wohnungswechsel motiviert werden.