Stimmrechtsrekurs gegen Um- und Ausbau der Hardbrücke vors Bundesgericht

17. Dezember 2007
Die fünf Gemeinderäte aus den Fraktionen AL, Grüne, SP, CVP und EVP, die den 90-Mio-Umbaukredit für die Hardbrücke mit Stimmrechtsrekurs vor Bezirks- und Regierungsrat angefochten haben, haben diesen letzten Freitag fristgemäss an das Bundesgericht weitergezogen.

Der ablehnende Entscheid der beiden kantonalen Instanzen war ansatzweise von Befangenheit gekennzeichnet: Im Bezirksrat hatte der ehemalige SVP-Gemeinderat Gody Müller, der seinerzeit als Projektlieter des Tiefbauamtes für die Hardbrücke verantwortlich war, als "Experte" das sagen, beim Regierungsrat lag die Federführung bei der für die planerische Betreuung zuständigen Volkswirtschaftsdirektion. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass im regierungsinternen Mitberichtsverfahren die für die Beurteilung der Finanzkompetenzen besonders kompetente Finanzidirektion eher für eine Gutheissung der Beschwerde plädierte.

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