Keine Neuordnung der Pflegefinanzierung einseitig zulasten der Patientinnen und Patienten!

28. Januar 2010

Die Alternative Liste erachtet die kantonale Vernehmlassungsvorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung als unausgewogen. Das vorgesehene Finanzierungskonzept führt zu einer einseitigen Verschiebung der Pflegekosten auf die Leistungsbezügerinnen und -bezüger. Die Vorlage schöpft den ganzen Spielraum der kantonalen gesetzgeberischen Kompetenz aus, um die Kosten auf die Versicherten abzuschieben. Das führt im Endeffekt dazu, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich der Versicherungsschutz entsprechend reduziert und ihnen das finanzielle Pflegefallrisiko unmittelbar übertragen wird.


.doc Vernehmlassungsantwort Pflegefinanzierung (52 KB)

 

 

 

 

Diesen Artikel auf Facebook posten

Kommentare

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

* zwingende Eingabe

*

*