Bürgerrechtsgesetz und SVP-Gegenvorschlag: Am 11. März NEIN und nochmals NEIN!

08. Februar 2012
Die Schweiz kennt eine der strengsten Einbürgerungspraxen. Nach Bundesrecht muss jemand, um eingebürgert zu werden, mindestens 12 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Der Zürcher Regierungsrat hat 2009 einen Vorschlag vorgelegt, der die jetzige, harte Haltung zementiert, aber auch einen gewissen Handlungsspielraum ermöglicht hätte. Sein Antrag wurde vom Kantonsrat unterm Druck der SVP in zentralen Punkten verschlechtert, vor allem zulasten der Secondos. Die AL engagiert sich aktiv im 2xNEIN-Komitee, das sowohl die Vorlage des Kantonsrats wie den Gegenvorschlag der SVP bekämpft.

von Manuela Schiller

Das neue Bürgerrechtsgesetz ist unfair. Denn

Wer die Gemeinde wechselt, kann erst nach einer neuen Wartefrist von drei Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellen. Junge Menschen zügeln häufig und die heutige Wohn- und Arbeitssituation verlangt von den Angestellten Mobilität. Sie sollen nicht mit bürokratischen Schikanen bestraft werden.

Die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche, die hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, wird abgeschafft. Zürcherinnen und Zürcher haben dazu 1997 mit 65% JA gesagt. Die erleichterte Einbürgerung hat sich bewährt , sie soll nicht aufgegeben werden.

Die Einbürgerung steht nur noch Personen mit C-Ausweis (Niederlassung) offen. Das ist falsch: Die Einbürgerung soll von der tatsächlichen Integration abhängen, nicht von der „richtigen“ Ausweis-Kategorie. Gerade vorläufig Aufgenommene aus Bürgerkriegsgebieten und ihre Kinder – etwa Tamilen oder Menschen aus Ex-Jugoslawien - haben oft nach 15-20 Jahren noch keine C-Bewilligung, obwohl sie perfekt integriert sind. Neu wären rund 20 Prozent der Gesuchstellenden ausgeschlossen.

Auch wer arbeitslos ist, soll gar kein Gesuch mehr stellen dürfen.

Neu sollen neben mündlichen auch zwingend schriftliche Deutschkenntnisse vorhanden sein.

Der SVP-Gegenvorschlag ist willkürlich. Mit ihrem Gegenvorschlag will die SVP die Möglichkeit schaffen, auch gut integrierte Personen, die alle Voraussetzungen erfüllen, von der Einbürgerung auszuschliessen. Damit würde willkürlichen Entscheiden Tür und Tor geöffnet. Die Einbürgerung darf nicht vom Gusto selbsternannter Schweizermacher abhängen. Wer alle Bedingungen erfüllt, soll auch wirklich eingebürgert werden. Die Schweizer Bevölkerung hat am 1. Juni 2008 die SVP-Initiative „Für demokratische Einbürgerungen“ zurecht wuchtig verworfen.

Auch der Regierungsrat sagt 2xNEIN. Er lehnt nicht nur den SVP-Gegenvorschlag, sondern auch der verschlechterte Kantonsratsvorlage ab und empfiehlt, 2xNEIN zu stimmen. Damit ist der Weg frei für ein faires neues Bürgerrechtsgesetz im Kanton Zürich.

.pdf Abstimmungs-Flyer des 2xNEIN-Komitees (PDF) (274 KB)
file Abstimmungs-Plakat (JPG) (96 KB)
file Abstimmungs-Plakat (Animation, FLV) (190 KB)
.pdf 2xNEIN-Kleber (PDF) (499 KB)
file 2xNEIN-Kleber (Animation, GIF) (124 KB)

Mehr Infos:

www.buergerrechtsgesetz-2xnein.ch

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