AL-Abstimmungsparolen für den 27. November 2011

31. Oktober 2011
Im Vordergrund steht für die AL am 27. November die wohnpolitische Grundsatzabstimmung in der Stadt Zürich. Der Kampf gegen die Spekulation und für mehr bezahlbare Wohnungen muss mit einem wuchtigen JA unterstützt werden. Die Parolen im Einzelnen:

Kanton Zürich

1.A Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz)                         JA
1.B Gültige Teile des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten                     JA
1.C Stichfrage:                                                                         Vorlage 1.A

Die AL unterstützt den Verzicht auf einen Pistenausbau beim Flughafen (Vorlage 1A) und auch den Gegenvorschlag der Südschneiser (1B), der auch die Abflugregimes mit einbezieht.

2. Volksinitiative "Stau weg!"                                                              NEIN

TCS-Vorstoss, der per Standesinitiative vom Bund subito das volle Autobahnprogramm verlangt.

3. Volksinitiative "Für faire Ferien"                                                         JA

VPOD-Initiative für fünf Wochen Ferien für das kantonale Personal.

Zweiter Wahlgang Ständeratswahlen                                            keine Parole

Im zweiten Wahlgang stehen sich Christoph Blocher, Verena Diener und Felix Gutzwiller gegenüber. Die Vollversammlung hat beschlossen, keine Unterstützungsparole herauszugeben. Dass Christoph Blocher keine Stimme der AL verdient, versteht sich von selbst.

Stadt Zürich

1. Bau des Vulkanplatzes                                                          LEER EINLEGEN

Als Erstellerin der Westlink-Überbauung erhält die SBB von der Stadt eine erhebliche Mehrausnützung zugestanden. Im Gegenzug fordert die AL von der SBB eine höhere Beteiligung an den Baukosten des Vulkanplatzes und Garantien über eine Landabtretung im SBB-Areal Letzibach an eine Baugenossenschaft. Da wir uns nicht dem Spar- und Aesthetik-Nein von SVP und FDP anschliessen wollen, haben wir Stimmenthaltung beschlossen.

2. Blaue Zone, Erlass einer Parkkartenverordnung                                NEIN

Die neue Verordnung erlaubt es, bestehende und künftige Gebühren-Überschüsse in die Stadtkasse abzuzügeln, und bringt eine Erhöhung der heute schon kostendeckenden Gebühr. Im Gegensatz zu den Benutzungsgebühren für Parkuhren-Parkplätze zahlt man bei der Blauen Zone eine reine Verwaltungsgebühr, die keinen Anspruch auf einen Parkplatz garantiert. Die AL wehrt sich grundsätzlich gegen Verwaltungsgebühren, die über die erforderliche Kostendeckung hinausgehen – auch wenn hier AutobenützerInnen betroffen sind.

3. Wohnpolitischer Grundsatzartikel "Bezahlbare Wohnungen für Zürich"      JA

Damit Zürich eine Wohnstadt für alle bleibt und die grassierende Spekulation eingedämmt werden kann, soll der Anteil der Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern schrittweise von heute gut einem Viertel auf einen Drittel erhöht werden. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, keine x-beliebige Ware.

.pdf Alle Parolen als PDF (30 KB) 

Diesen Artikel auf Facebook posten

Kommentare

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

* zwingende Eingabe

*

*